Photovoltaik
1. Einnahmen aus Stromverkauf (Produzierende Mitglieder)

Produzierende Mitglieder, die überschüssigen Strom in die Gemeinschaft einspeisen, erhalten 10 Cent pro kWh.
• Beispiel: Ein Mitglied speist
3.000 kWh in die Gemeinschaft ein 3.000 kWh × 10 Cent = 300 Euro Einnahmen.

2. Kosten für Strombezug (Verbrauchende Mitglieder)

Verbrauchende Mitglieder, die Strom aus der Gemeinschaft beziehen, zahlen 12 Cent pro kWh.
• Beispiel: Ein Mitglied verbraucht
3.000 kWh 3.000 kWh × 12 Cent = 360 Euro Kosten.

3. Verwendung der 2 Cent Differenz (Abrechnung und Plattformkosten)

Die
2 Cent Differenz pro kWh zwischen dem Stromverkauf und -bezug werden verwendet, um:
Abrechnungen zu erstellen: EnergyFamily stellt sicher, dass alle Rechnungen korrekt und transparent erstellt werden.
Plattform zu betreiben: Bereitstellung und Wartung der digitalen Plattform, die den Mitgliedern den Zugang zu Informationen über ihren Stromverbrauch und ihre Abrechnungen ermöglicht. Dies geschieht ebenfalls durch EnergyFamily.

4. Monatlicher Mitgliedsbeitrag (2 Euro pro Monat)

Der monatliche
Mitgliedsbeitrag von 2 Euro wird genutzt, um folgende organisatorische und laufende Kosten zu decken:
Organisation und Verwaltung: Kosten für die laufende Verwaltung der Energiegemeinschaft
Kontoführungsgebühren: Gebühren, die durch die Verwaltung von Mitgliedszahlungen, Bankkonten und finanziellen Transaktionen entstehen.
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Kosten für die Bekanntmachung der Energiegemeinschaft, wie Werbematerialien, Veranstaltungen, Social Media und Internetseite.

5. Gemeinnütziger Verein

Da es sich um einen
gemeinnützigen Verein handelt, werden alle Mittel im Sinne der Energiegemeinschaft verwendet. Überschüsse werden entweder reinvestiert, um die Energiegemeinschaft weiter auszubauen, oder für zukünftige nachhaltige Projekte genutzt.

6. Weitere Vorteile für Mitglieder

Reduktion der Netznutzungsgebühren um 28%

• Als Mitglied der Energiegemeinschaft zahlen Sie deutlich
geringere Netznutzungsgebühren auf den von der Energiegemeinschaft bezogenen Strom.

Keine Umsatzsteuer für Privatpersonen


• Da die Energiegemeinschaft
gemeinnützig ist und unter die Kleinunternehmerregelung fällt, fällt für den Strombezug keine Umsatzsteuer an. Dies spart den Mitgliedern zusätzlich, da der Endpreis um den üblichen Mehrwertsteuersatz reduziert wird.

Sicherer Strombezug auch bei fehlender Sonneneinstrahlung

• Wenn einmal keine Sonne scheint oder die Stromproduktion durch andere externe Faktoren ausfällt, müssen die Mitglieder keine Sorgen haben. Sie
beziehen weiterhin Strom von ihrem aktuellen Stromlieferanten – ohne Unterbrechung oder Versorgungslücke.

Beispielrechnung für ein Mitglied (mit 2 Euro monatlichem Beitrag und 28 % Nachlass)

Verbrauchendes Mitglied (3.000 kWh im Jahr)

Verbrauchskosten: 3.000 kWh × 12 Cent = 360 Euro
Monatlicher Mitgliedsbeitrag: 2 Euro × 12 Monate = 24 Euro
Gesamtkosten für den Strombezug: 360 Euro (Verbrauch) + 24 Euro (Mitgliedsbeitrag) = 384 Euro/Jahr

Ersparnis durch Nachlass und Netznutzungsgebühren

• Wenn ein Mitglied normalerweise
16 Cent/kWh für Strom zahlt, spart es im Jahr:
• 3.000 kWh × (16 Cent - 12 Cent) =
120 Euro Ersparnis auf reinen Strompreis.
Ersparnis der zusätzlichen Mehrwertsteuer.
Ersparnis durch 28% reduzierte Netznutzungsgebühren (je nach aktueller Gebühr).


Mit dieser Struktur werden die Vorteile der Energiegemeinschaft klar erkennbar, und Mitglieder können sowohl von günstigen Preisen als auch von einer zuverlässigen, nachhaltigen Energieversorgung profitieren.

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