FAQ – Energie-Gemeinschaft Oberes Triestingtal (EG OT)
1. Was ist die Energie-Gemeinschaft Oberes Triestingtal?
Die EG OT ist ein Verein, der es Mitgliedern ermöglicht, erneuerbaren Strom zu teilen. Der Verein wird ehrenamtlich geführt und verfolgt keine Gewinnabsicht.
2. Wie funktionieren Energiegemeinschaften?
In Energiegemeinschaften schließen sich mindestens zwei bis hin zu tausenden Teilnehmer:innen zusammen um gemeinsam Energie zu nutzen Das kann zum Beispiel so aussehen: Du hast eine PV-Anlage auf dem Dach und produzierst mehr Strom, als du selbst verbrauchst. Gemeinsam mit deinen Nachbarn, die selber keine PV-Anlage haben, gründest du eine Energiegemeinschaft und verkaufst deine überschüssige Energie zum gemeinsam festgelegten Preis an sie.
3. Warum wurde der Verein und keine Genossenschaft gegründet?
Die Energie-Gemeinschaft ist als Verein organisiert, um die Kosten niedrig zu halten (2 € pro Monat). Dies deckt laufende Ausgaben wie Kontoführungsgebühren, Abrechnungskosten und Werbematerial.
4. Ersetzt der Verein meinen Stromanbieter?
Nein. Sie bleiben weiterhin bei Ihrem bestehenden Stromlieferanten und beziehen Strom nachts oder bei geringer Sonneneinstrahlung von diesem wenn die Energiegemeinschaft nicht liefern kann. Ihr Stromvertrag bleibt unverändert. Durch Einspeiser wie Wasserkraftwerke, Windkraftwerke und Stromspeicher, kann die Energiegemeinschaft teilweise auch Nachts liefern.
5. Voraussetzung für die Teilnahme?
Ein Smart-Meter ist erforderlich. Falls Sie noch keinen haben, können Sie diesen bei Netz NÖ beantragen. Zusätzlich muss im Webportal der Netz NÖ ein Konto, wenn nicht schon vorhanden, angelegt werden. Das ist notwendig, damit die EEG Ihre Bezug- bzw. Einspeisedaten verwenden kann. Mit der Opt-In Variante können so 1/4-Stunden Werte übermittelt werden. Nur so können wir Ihnen den grünen Strom zuordnen. (Anleitung).
6. Muss für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft irgendetwas eingebaut oder umgebaut werden?
Nein! Die Teilnahme an der EG erfordert keinen speziellen Umbau oder den Einbau von Extra-Geräten. Alles was du brauchst ist ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) und die Zustimmung zur Messung und Auslesung von Viertelstundenwerten (Opt-In). Dieser Opt-In erfolgt im Smart Meter Portal deines Netzbetreibers und ist notwendig, um innerhalb der Energiegemeinschaft eine Abrechnung durchführen zu können.
7. Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich automatisch. Nach Einrichtung eines Sepa-Lastschriftmandats haben Mitglieder keinen weiteren Aufwand. Aktuelle Verbrauchs- und Einspeisewerte können im Webportal der EnergyFamily eingesehen werden.
8. Was sind Zählpunkte und warum sind sie wichtig?
Für die Einspeisung und den Strombezug gibt es zwei verschiedene Zählpunktnummern, einer für den Bezugsstrom und wenn vorhanden, einer für die Photovoltaik. Zu finden ist die Zählpunktnummer auf der Jahresabrechnung deines Stromanbieters oder auf dem Netznutzungsvertrag deines Netzanbieters. Die korrekten Zählpunktnummern müssen auf der energyfamily-Plattform angegeben werden. Diese beginnen mit AT und enthalten weitere 31 Ziffern.
9. Wo finde ich die Kundennummer, die ich für die Datenfreigabe benötige?
Deine Kundennummer findest du meistens auf deinem Netzzugangsvertrag. Außerdem wird sie oft in den Schreiben aufgeführt, die du regelmäßig von deinem Netzbetreiber erhältst.
10. Was ist die Vertrags- oder Verrechnungskontonummer und wo finde ich sie?
Die Vertragskontonummer ist eine Kennzahl, die dir von deinem Netzbetreiber zugewiesen wird. Du findest sie auf deinem Netzzugangsvertrag und in Schreiben deines Netzbetreibers, nicht deines Energieversorgers. Die Netzbetreiber sind z.B. NÖ Netz, Netz OÖ oder Linz Netz. Diese Nummer benötigst Du für Anfragen oder Änderungen.
11. Wie wird der Strom innerhalb der Energiegemeinschaft aufgeteilt?
Der Aufteilungsschlüssel gibt an, wie die produzierte Energie unter den Teilnehmern verteilt wird. Diese Verteilung kann entweder auf eine feste, statische Weise oder auf eine flexible, dynamische Art und Weise erfolgen. Eine dynamische Aufteilung ist empfehlenswert, weil die Energie so besonders effizient genutzt werden kann. Dabei wird jede Viertelstunde gemessen, wie viel Strom in der Energiegemeinschaft/von der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage produziert wird und wieviel Energie die Mitglieder verbrauchen. Danach wird der Strom je nach Bedarf zugeteilt.
12. Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Die potenziellen Teilnehmer:innen sind abhängig von der Art der Energiegemeinschaft. Bei erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG - regional und lokal) können folgende Teilnehmer:innen dabei sien:
PrivatpersonenGemeinden & GebietskörperschaftenKMUs (Achtung: Die Teilnahme an der EG darf nicht deren gewerbliche Haupttätigkeit sein - das heißt Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmen können nicht teilnehmen.)In einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) können neben den schon genannten Gruppen auch Großunternehmen und auch Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen dabei sein. Wichtig ist, dass die Kontrolle in der BEG nicht von diesen Großunternehmen ausgeübt werden darf.
13. Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede/r werden, die am Umspannwerk Neuhaus angeschlossen ist. Dazu gehören Ortschaften wie:
• Neuhaus
• Weissenbach
• Furth
• Altenmarkt
• St. Corona
• Thenneberg
• Klein-Mariazell
• Nöstach
• Groisbach
• Fahrafeld
• Maria Raisenmarkt
• Mayerling
• Heiligenkreuz
• Klausen-Leopoldsdorf
• Hochstraße
• Siegenfeld
… und weitere
Eine Überprüfung Ihrer Zählpunktnummer können Sie hier durchführen.
Kennen Sie noch Personen, die ebenfalls am Umspannwerk angeschlossen sind? Informieren Sie sie über die Energiegemeinschaft und laden Sie sie ein, teil davon zu werden.

14. Gibt es eine Mindestvertragsdauer und eine Kündigungsfrist?
Es gibt bei uns keine Mindestvertragsdauer! Sie können jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 30ig Tage.
15. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Webseiten für weitere Informationen
Wenn Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich wissen!